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Wassenberg1420

Ortsgeschichte und die Stadt prägende Persönlichkeiten möchte Wassenberg in Straßennamen lebendig halten - etwa dem neuen Synagogenplatz oder dem Max-Graab-Weg. Die 40-Jahr-Frist nach Tod einer Persönlichkeit entfällt künftig. Von Angelika Hahn

Am 10. November 1938 stand die Wassenberger Synagoge in Flammen, auf deren Grundfläche wurde im November eine Gedenkstätte eröffnet. Der gesamte Bereich soll nach dem Willen des Rates nun Synagogenplatz heißen. FOTO: laaser (Archiv)
Am 10. November 1938 stand die Wassenberger Synagoge in Flammen, auf deren Grundfläche wurde im November eine Gedenkstätte eröffnet. Der gesamte Bereich soll nach dem Willen des Rates nun Synagogenplatz heißen. FOTO: laaser (Archiv)

Die neue Gedenkstätte an die Wassenberger Synagoge auf dem umgestalteten (Park-)Platz zwischen Synagogengasse und Roermonder Straße wird künftig auf dem "Synagogenplatz" liegen. Einstimmig entschied der Rat in seiner jüngsten Sitzung auf Vorschlag des Heimatvereins, dass dort eine Tafel mit einem "schmuckvollen Hinweis" den geschichtsträchtigen Ort ausweisen soll. Freilich nicht im Sinne einer "förmlichen Straßenbezeichnung".

Damit schließt sich die Stadt der bisherigen Gepflogenheit an, populären Plätzen, die offiziell eigentlich Straßenbezeichnungen tragen, Namen zu geben, "die sich aus dem gemeinschaftlichen Leben in den Ortschaften entwickelt haben", wie es die Verwaltung ausdrückte. Genannt wurde etwa der Sankhasplatz in Myhl (offiziell Schulstraße/St. Johannes-Straße).

Anders verhält es sich nach Meinung der Verwaltung mit dem Fußweg, der oberhalb des Synagogenplatzes verläuft. Auch für diesen Weg hatte sich der Heimatverein einen geschichtsträchtigen Namen gewünscht. Er sollte nach Max Graab benannt werden, der die Verbrennung der Wassenberger Synagoge mutig und offen kritisiert hatte und dafür ins Gefängnis gekommen war. Knackpunkt bei dieser Anregung: Es handelt sich nicht um einen Weg, der im Kataster erfasst ist, nach dem sich Feuerwehr, Rettungs- und Katastrophenschutzdienste (und Navigationssysteme) richten. Die beantragte Wegebenennung bekäme aber einem offiziellen Anstrich, was im Ernstfall zu Missverständnissen und Orientierungsproblemen von Einsatzkräften führen könne, erläuterte Stadtkämmerer Willibert Darius. Nachdem das Thema bereits im Kultur- und Sportausschuss vertagt worden war, entspann sich nun im Rat noch einmal eine längere Diskussion.

Frank Winkens und Peter Weyermanns (CDU) konnten die Einwände der Verwaltung nachvollziehen. Schließlich einigte man sich auf einen Kompromiss: Auch hier soll eine nicht mit einem offiziellen Straßenschild zu verwechselnde Tafel auf Max Graab und seine mutige Rolle in der NS-Zeit hinweisen. Peter Weyermanns und Bürgermeister Manfred Winkens hatten zuvor die Frage gestellt, ob eine solche Regelung eine Flut von Bürgeranträgen auf informelle Bezeichnungen von Spazier- und Feldwegen mit heimatkundlichem Anstrich nach sich ziehen könnte. Die Mehrheit im Rat sah diese Gefahr allerdings nicht. Immerhin gab es drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen bei dem Beschluss.

Auch Grundsätzliches zur Benennung von Straßen nach stadtgeschichtlich bedeutenden Personen war vom Fachausschuss in den Rat vertagt worden. Der Heimatverein hatte beantragt, die im Jahr 2000 vom Stadtrat festgelegte Frist von 40 Jahren nach Tod einer Persönlichkeit bei Straßenbebennungen auf drei Jahre zu verkürzen.

Damit könnten vor allem anerkannte verdiente (Ehren-)Bürger der Stadt - beispielhaft waren die Namen Heribert Heinrichs und Hanns Heidemanns in der Diskussion genannt worden - früher mit Straßennamen gewürdigt werden. Die CDU hatte im Ausschuss für zehn Jahre plädiert, ein SPD-Antrag nannte fünf Jahre.

Die Verwaltung hatte mit Blick auf die Gepflogenheiten anderer Städte sinnvolle Hinweise für eine Entscheidungsfindung zusammengestellt: Durch Straßennamen sollten verstorbene Personen (aber ohne bestimmte Frist) gewürdigt werden, "wenn ihr Geschichtsbild nach Persönlichkeit, Verhalten und Nachwirkung abgeklärt ist und überwiegend positiv bewertet wird". Angehörige dieser Personen sollten gegebenenfalls vorher gehört werden.

Sprecher von CDU (Karl-Heinz Dohmen), SPD (Hermann Thissen) und Grünen (Robert Seidl) hielten diesen Weg für sinnvoll und rückten von den vorliegenden Befristungsvorschlägen ab. Einstimmig beschloss der Rat dann, bei Straßenbenennungen künftig ganz auf eine Vorgabe zu verzichten, wie lange der Todestag einer Persönlichkeit zurückliegen muss.

INFO

Wegname erinnert an mutige Person

Der Weg von der Kurve in der Synagogengasse bis zur Burgauffahrt soll mit einem besonderen Schild als Max-Graab-Weg bezeichnet werden. Heimatvereinsvorsitzender Sepp Becker schreibt im Antrag des Heimatvereins an den Rat über Graab: "Max Graab hat am 10. November 1938 im Zusammenhang mit der Pogromnacht und dem Abbrennen der Synagoge Zivilcourage bewiesen, indem er durch Zurufe auf dieses abscheuliche Verbrechen hingewiesen hat. Dafür musste er ins Gefängnis."

Quelle: RP vom 6.4.2016

Namen für Weg und Platz an Gedenkstätte (Heinsberger Zeitung vom 18.3.2016)

Heribert Heinrichs - Einer schritt ein  (HK HS 1997 Seite 137)

 

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